Zusatzqualifikation Fachhochschulreife
Ihre Wünsche
- Sie möchten sich beruflich qualifizieren und Rechtsanwaltsfachangestellte/r werden?
- Sie möchten sich auch schulisch weiter qualifizieren und die Fachhochschulreife erwerben?
Unsere Lösung
- Melden Sie sich bei uns am Joseph-DuMont-Berufskolleg für die Fachoberschule in Teilzeitform an und Sie können sich beide Wünsche zeitgleich erfüllen.
Voraussetzungen
- Sie beginnen Ihr Berufsausbildungsverhältnis zur/ zum Rechtsanwaltsfachangestellten,
- Sie besitzen die Fachoberschulreife (Sekundarabschluss I, Qualifikationsvermerk ist nicht erforderlich) und
- Sie haben die Anforderungen des ersten Jahres der Berufsschule erfüllt.
Verlauf
Sie wechseln im zweiten Ausbildungsjahr in die Fachoberschule in Teilzeitform. Der im ersten Ausbildungsjahr an zwei Tagen stattfindende Berufsschulunterricht bleibt im Grundsatz erhalten, wird aber inhaltlich und vom Stundenumfang an diesen beiden Schultagen erweitert, so dass Sie zweimal in der Woche in der Regel vormittags und am frühen Nachmittag das Joseph-DuMont-Berufskolleg besuchen.
Am Ende der dreijährigen Ausbildungszeit (das zweite und dritte Jahr hiervon in der Fachoberschule) legen Sie zwei Prüfungen ab:
- die Abschlussprüfung zu Ihrem Berufsausbildungsverhältnis vor der Anwaltskammer zur/zum Rechts- anwaltsfachangestellten
- die staatliche Abschlussprüfung innerhalb des Joseph-DuMont-Berufskollegs zur Erlangung der Fach- hochschulreife.
Prüfungen
Prüfung 1 hat für sich alleine Gültigkeit und verleiht Ihnen den Berufsabschluss zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten.
Prüfung 2 hat nur in Verbindung mit bestandener Prüfung 1 Gültigkeit und verleiht Ihnen die Fachhochschulreife.
Qualifikation
Durch das Bestehen beider Abschlussprüfungen erwerben Sie die Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule.



