NOTARFACHANGESTELLTE

Die Ausbildung

Besondere schulische Zugangsvoraussetzungen bestehen nicht. Nach erfolgreichem Abschluss insbesondere der Realschule oder des Gymnasiums steht dieser Ausbildungsgang offen. Wichtiger als der Schulabschluss ist die Bereit- schaft, sich an dem Arbeitsplatz einzusetzen und dort sorgfältig, genau und selbstständig zu arbeiten. Die Einstellungspraxis ist jedoch in den einzelnen Notariaten sehr unterschiedlich. Da die Sprache (in Verhandlungen und Verträgen) im Notariat stark im Vordergrund steht, sind sehr gute Deutschkenntnisse eine wichtige Voraussetzung.

Die dreijährige Ausbildung findet in den Kanzleien der Notare als betriebliche Ausbildung mit begleitendem Besuch des Joseph-DuMont-Berufskollegs an zwei Schultagen pro Woche statt; eine Verkürzung ist möglich.Im ersten Jahr stehen vor allem die Grundsätze der Büropraxis, Organisation und Rechtsordnung, im zweiten und dritten Jahr die Mitarbeit bei der Behandlung von Fällen aus verschiedenen Rechtsgebieten im Vordergrund, ergänzt durch Mitarbeit im Urkundswesen und beim Führen der Bücher des Notars sowie bei der Abwicklung von Grundstücksangelegenheiten.

Die Zwischenprüfung dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes. Die schriftliche und mündliche Abschlussprüfung zur/zum Notarfachangestellten besteht aus praxisbezogenen Fällen und Aufgaben.

 

Informationen zu dem Bildungsgang Notarfachangestellte können Sie auch in unserem Flyer nachlesen.