FAQ

Fragen und Antworten zum Auslandsaufenthalt:

  • Wann kann ich einen Auslandsaufenthalt machen?

Grundsätzlich können Sie während Ihrer vollzeitschulischen Ausbildung, im Rahmen Ihrer  dualen Berufsausbildung und auch noch danach gefördert werden. Einige Programme fördern Sie sogar bis zum 30. Lebensjahr.Fragen

  • Welche Art von Auslandsaufenthalt kann ich machen?

Die Möglichkeiten sind vielfältig, so z.B. Auslandspraktika während oder nach der Berufsausbildung bei einem ausländischen Unternehmen, Freiwilligendienste, Au-pair Aufenthalte, Jobben im Ausland (Work & Travel, wwoofing) oder Workcamps & Internationale Jugendbegegnung.

  • Kann ich mit ERASMUS auch in das vereinigte Königreich reisen, um dort ein Erasmus-gefördertes Praktikum zu machen?

Leider nein, der Brexit hat die ersten spürbaren Folgen! Das Vereinigte Königreich nimmt am Nachfolgeprogramm Erasmus+ nicht teil. Daher können wir derzeit keine Mobilitäten ins UK anbieten. Ein Blick in die Zukunft: Für das künftige Programm Erasmus+ 2021-27 besteht die politische Absicht, die Mobilität in der beruflichen Bildung auch für internationale Mobilität zu öffnen, also jenseits der Programmländer von Erasmus+. Dies würde auch das Vereinigte Königreich umfassen. Ab wann und in welcher Form dies erfolgt, ist derzeit jedoch noch nicht entschieden.

  • Kann ich auch mit einem Handicap an einem Auslandsaufenthalt teilnehmen?

Für Personen mit gesondertem Bedarf kann ein (erhöhter) Förderbetrag beantragt werden, um auch in Bezug auf die Auslandsaufenthalte die Inklusion zu leben

  • Muss ich für das Praktikum von meinem Ausbildungsunternehmen zusätzlich freigestellt werden?

Das Auslandspraktikum ist eine Zusatzqualifizierung im Rahmen Ihrer Berufsausbildung, die gewinnbringend für alle Beteiligten ist. Ihr Unternehmen ist allerdings nicht verpflichtet Sie freizustellen, da es kein verpflichtender Bestandteil Ihrer Ausbildung ist.

  • Muss ich zusätzlich vor oder nach dem Praktikum irgendwelche Termine beachten?

Sie bereiten Ihren Auslandsaufenthalt weitgehend selbstständig vor, bekommen hier aber volle Unterstützung von den EU-Koordinierenden am JDBK.

  • Entstehen für das Ausbildungsunternehmen irgendwelche Kosten oder Aufwände?

Das ausbildende Unternehmen stellt Sie für den Zeitraum des Auslandspraktikums von Ihrer Verpflichtung, im Betrieb zu arbeiten, frei, während Sie weiterhin Ihre Ausbildungsvergütung erhalten. Weitere Kosten fallen nicht an.

  • Entstehen mir persönlich Kosten? Was und wieviel wird vom Programm selbst unterstützt und bezuschusst?

Das Programm Erasmus+ setzt sich das Ziel, die Kosten für die Reise und Unterkunft über Pauschalbeträge zu decken. Diese richten sich nach Aufenthaltsdauer und Zielland (beispielhaft aufgeführt ca. 1000 Euro für 4 Wochen). Darüber hinaus empfehlen wir Taschengeld für private Ausflüge etc. anzusparen.

  • Wie bin ich während des Auslandsaufenthaltes versichert?

Eine verbindliche Auskunft erteilt Ihnen Ihre (gesetzliche) Krankenversicherung. Die meisten deutschen Versicherungen decken einen Zeitraum von 4-6 Wochen im Ausland ab. Eventuell benötigte Auslandskrankenversicherungen sind i.d.R. zu günstigen Tarifen online abschließbar. Während der Arbeitszeit sind Sie entsprechend der nationalen Gesetzgebung über die Unfallversicherung des Praktikumsbetriebes versichert. Darüber hinaus empfiehlt sich - wie auch sonst - eine private Haftpflichtversicherung.

  • Wie sieht meine Wohnsituation während des Praktikums aus?

In der Wahl Ihrer Unterkunft sind Sie in der Regel frei. Einige Organisationen stellen Kontakte zu Gastfamilien her. Zudem bieten sich Hostels, Studentenwohnheime und WGs an.

  • Welchen Mehrwert hat das Praktikum für meinen Betrieb?

○ Ihr Betrieb sollte es zunächst als eine Investition in Ihre erfolgreiche Berufsausbildung sehen, ein upgrade der Ausbildung sozusagen. Und wissen Sie was? Das spricht sich rum, hochmotivierte Auszubildende werden aufmerksam und die Anzahl der Bewerbungen wird auf Ihre Ausbildungsplätze steigen, denn durch Programme wie Erasmus+ werden junge Menschen sich vermehrt für eine Ausbildung entscheiden - und gegen ein Studium.

  • Wie gehe ich mit dem verpassten Unterricht während des Auslandsaufenthaltes um?

Den verpassten Unterricht müssen Sie selbstständig nachholen. Sprechen Sie Ihre Lehrerin oder Lehrer an. Möglicherweise können Sie schon vorbereitend Kann-Listen o.ä. bekommen. Zudem empfiehlt es sich, das Praktikum parallel zu den Ferien zu machen, wodurch sich die verpassten Unterrichtszeiten minimieren.

  • Was bringt mir das Praktikum?

Im Vordergrund sollte Ihre persönliche Erfahrung stehen. Stellen Sie sich der Herausforderung und genießen Sie das Abenteuer - Sie werden noch lange von diesen Erfahrungen zehren können. Ein Auslandsaufenthalt wird Sie nachhaltig positiv prägen. Zudem erhalten Sie den Europass - eine Art “europäisches Zeugnis” - der Ihnen hilft, sich von anderen Bewerberinnen und Bewerbern abzugrenzen.

  • Worauf warten Sie noch?

Leben Sie Ihren Traum und sprechen Sie uns an!